Wählen Sie Ihren eigenen Gutachter
Der Geschädigte ist gut beraten, einen Sachverständigen SEINER WAHL
zu beauftragen!
Beispiel:
Erst vor Kurzem zahlte eine Versicherung einem unserer Kunden 3.283,19 €, aufgrund eines Gutachtens, welches ein Sachverständiger erstellte, der von der gegnerischen Versicherung beauftragt worden war.
Dem ging voraus, dass der Kunde auf Verlangen der Versicherung einen Kostenvoranschlag in seiner Fachwerkstatt erstellen ließ. Diese bezifferte den Schaden mit ausgewiesenen Reparaturkosten auf 4.345,79 €. Der Anspruchsteller schickte den Kostenvoranschlag an die Versicherung zwecks telefonisch zugesagter Abrechnung. Die Versicherung überprüfte den Kostenvoranschlag der Werkstatt und ließ das Fahrzeug durch den hauseigenen Sachverständigen nachbesichtigen. Der erstellte ein Schadengutachten in der Höhe von 3.383,19 € Reparaturkosten und ohne merkantile Wertminderung.
Über die Reparaturwerkstatt wurde der Kontakt zu uns vermittelt.
Wir erstellten ein Schadengutachten mit ausgewiesen Reparaturkosten von
4.532,93 € und einer merkantilen Wertminderung von 400,00 €.
In Verbindung mit einem Verkehrsrechtsanwalt erhielt unser Kunde die Reparaturkosten von 4.532,93 € zuzüglich merkantiler Wertminderung
von 400,00 € plus Nutzungsausfallentschädigung inkl. unseres Sachverstän- digenhonorars und die Kosten seines Rechtsanwaltes ausgezahlt.
Allein durch die Hilfe eines freien und unabhängigen Sachverständigen zahlte
die Versicherung 1.649,74 € nach!
Möchten Sie auf das Geld verzichten? Doch sicher nicht, oder?!
Wer trägt die Kosten bei einem Unfall?
DEUTSCHLANDWEIT:
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die ein-tretende Haftpflichtversicherung die Kosten – auch die des Kfz-Sachverständigen, weil nach aktueller Rechtsprechung die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen.
Der Geschädigte muss immer wieder so gestellt werden, als sei der Schaden nicht eingetreten. Alle Kosten, die mit der Schadenregulierung in Verbindung stehen, muss der Schädiger bzw. dessen Versicherung ausgleichen.
Warum ist KEIN Kostenvoranschlag einzuholen?
Kostenvoranschlag hat keine Beweisfunktion
fehlende Aussage zur Wertminderung
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