TIPPS VOM KFZ-SACHVERSTÄNDIGEN

10 wichtige Punkte nach einem Unfall

Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:

1. Kfz-Sachverständiger Ihres Vertrauens
Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig. Sofern jedoch nur ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt (Schadenhöhe liegt nicht höher als 600-750 €), dürfte als Schadennachweis zumeist der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichen.

8. Achtung bei Schadenmanagement
Halten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, selbst wenn Ihnen, insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird.

9. Schutz des Versicherers des Unfallverursachers
Der unabhängige Kfz-Sachverständige trägt dazu bei, dass auch die gegnerische Versicherung vor unzutreffenden Schaden-ersatzleistungen bewahrt wird. Dies dient allen Versicherungsnehmern, die mit ihren Prämien letztlich die Schadenbehebung mitfinanzieren.

10. Rechtsanwalt
Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen – die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen.